Ab dem 21.01.2025 gelten folgende Änderung für offene Arbeitsgenehmigungen für Familienangehörige von temporären Arbeitern und Studenten:
Die offene Arbeitsgenehmigungen sind dann nur noch erhältlich für Ehepartner von internationalen Studierenden, die in folgenden Programmen eingeschrieben sind:
- Master-Programme, die 16 Monate oder länger dauern
- Doktorandenprogramme oder
- ausgewählte professionelle und berechtigte Programme
Offene Arbeitsgenehmigungen gibt es nur noch für Ehepartner von ausländischen Arbeitskräften, die in folgenden Bereichen beschäftigt sind:
- TEER 0 (Managementpositionen) oder 1-Berufe (grundsätzlich ein Universitätsabschluss vorausgesetzt) oder
- ausgewählte TEER 2 oder 3-Berufe(Diplom- und Lehrberufe, Handwerker) in Sektoren mit Arbeitskräftemangel oder in Verbindung mit den Prioritäten der Regierung
Dazu gehören Berufe in den Bereichen Natur- und angewandte Wissenschaften, Bauwesen, Gesundheitswesen, natürliche Ressourcen, Bildung, Sport und Militär. Die vollständige Liste wird am 21. Januar 2025 veröffentlicht.
Zusätzlich muss der ausländische Arbeiter bei der Antragstellung seines Ehepartners mindestens 16 Monate Restlaufzeit auf seiner Arbeitserlaubnis haben.
Arbeitsgenehmigungen, die unter den bisherigen Regelungen genehmigt wurden und noch gültig sind, bleiben bestehen. In Fällen, in denen Studierende mehr Zeit benötigen, um ihr Programm abzuschließen, oder in denen Familienangehörige eine kürzere Arbeitsgenehmigung als der Hauptantragsteller erhalten haben, können Familienangehörige (einschließlich Ehepartner und abhängige Kinder) eine Verlängerung ihrer Arbeitsgenehmigung beantragen, wenn:
- sie den gleichen Kriterien wie die aktuelle Arbeitsgenehmigung entsprechen und
- die angeforderte Verlängerungsdauer mit der bestehenden Studien- oder Arbeitserlaubnis des Hauptantragstellers übereinstimmt.
Kinder, unter 22 Jahren ausländischer Arbeitskräfte sind nicht mehr berechtigt eine offene Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Ehepartner von Arbeitskräften, die durch Freihandelsabkommen abgedeckt sind (z. B. CETA), und diejenigen, die sich auf den Übergang zum permanenten Aufenthalt vorbereiten, sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Falls Sie dazu Fragen haben, oder wissen möchten wie Ihr Partner am besten ebenfalls eine Arbeitsgenehmigung erhalten kann, können Sie sich gerne bei uns melden unter: https://www.einwanderungkanada.de/kontakt-email-adresse-telefon-monika-sievers-redekop/